Der Staat ist gegenüber Muslimen nicht neutral, sondern rassistisch.In dem so genannten "Kopftuchstreit" hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden, dass es der Lehrerin Fereshta Ludin nicht verboten werden darf, im Klassenzimmer ein Kopftuch zu tragen.
In der Begründung zu dem Urteil erklärte der Vorsitzende des Zweiten Senats Winfried Hassemer: "Vielmehr kann das Kopftuch für junge muslimische Frauen auch ein frei gewähltes Mittel sein, um ohne Bruch mit der Herkunftskultur ein selbst bestimmtes Leben zu führen."
Doch legte das Gericht in seinem Urteil zusätzlich fest, dass es letztlich dem Gesetzgeber, also den Länderparlamenten, obliegt, weitere Regelungen zu schaffen. Berlin, Bayern, Hessen und Niedersachsen haben bereits ihre Absicht angekündigt, entsprechende Gesetze einzuführen. Hessens Kulturministerin Karin Wolff (CDU) erklärte, Hessen werde "Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten."
Der Streit um das Tragen von Kopftüchern begann 1998, als das baden-württembergische Kulturministerium Frau Ludins Übernahme in den Schuldienst verweigerte, weil sie darauf bestand, auch weiterhin im Klassenraum ein Kopftuch zu tragen.
Die Kopftuchgegner argumentieren vor allem, dass damit die Neutralität des Staates und die Trennung von Staat und Religion gefährdet würden. Religiöse Symbole in öffentlichen Einrichtungen verletzen ihrer Meinung nach dieses Prinzip, auch wenn wenige von ihnen auf die Idee kämen, christlichen Lehrern das Kruzifix vom Hals zu reißen.
Andere Kritiker gehen weiter und sehen in dem Urteil ein Nachgeben gegenüber einem zunehmenden Einfluss des Islamismus. In dem Kopftuch selbst sehen sie ein Zeichen der Unterdrückung von Frauen.
So liest Alice Schwarzer aus dem Urteil vor allem einen Machtgewinn der Islamisten und schreibt: "Kein Zweifel, das Urteil ist ein halber Sieg für die Fanatiker, für die Glaube identisch ist mit Politik; die den Rechtsstaat abschaffen, die Scharia einführen wollen. Denn spätestens seit der Machtübernahme der Ayatollahs im Iran 1979 ist das Kopftuch zum blutigen Symbol dieser Gottesstaatler geworden."
Und auch der Spiegel warnt, "das Tolerieren des Tuchs auf dem Haupt der staatlich bezahlten und verbeamteten Lehrerin" leiste dem "aggressiven Geltungsanspruch islamischer Fundamentalisten" Vorschub.
In dieser Argumentation wird das Tragen eines Kopftuchs mit der Unterstützung des politischen Islamismus gleichgesetzt. Fereshta Ludin wird so zu einer naiven Spielfigur fundamentalistischer Organisationen reduziert. Der deutsche Staat dagegen müsse das Kopftuchverbot durchsetzen, um die liberale Gesellschaft zu schützen.
Fereshta Ludins Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Vor einem Jahr untersagte ein Kaufhaus in Hessen der Muslimin Fadima Coral das Tragen eines Kopftuches, weil dies angeblich geschäftsschädigend sei. Schließlich wurde ihr gekündigt.
Während die Kritiker vorgeben, die Neutralität des Staates schützen zu wollen, sind es gerade staatliche Institutionen, die sich gegenüber Ausländern keinesfalls neutral verhalten und für Diskriminierung und Benachteiligung verantwortlich sind.
So blieb das Wahlversprechen der rot-grünen Regierung, die Einbürgerung zu erleichtern, halbherzig und letztlich unerfüllt. Weiterhin sind Armut und Arbeitslosigkeit unter ausländischen Familien höher als in deutschen. Ausländische Jugendliche haben deutlich mehr Schwierigkeiten, einen Ausbildungsplatz zu finden, und so liegt die Ungelerntenquote unter ihnen bei rund 40% und damit fünfmal höher als bei deutschen Jugendlichen.
Zusätzlich haben Politik, Medien und Justiz in der Folge des 11. September die antiislamische Hetze verschärft. Die so genannten "Anti-Terror"-Gesetze richten sich fast ausschließlich gegen Muslime und erlauben Rasterfahndungen und die Überwachung islamischer Einrichtungen auf bloßen Verdacht hin. Moscheen und Vereine werden immer wieder von der Polizei durchsucht und verwüstet. Diese Politik stellt jeden Moslem unter den Verdacht, ein Terrorist zu sein.
Die Reaktion vieler Muslime, die auf Grund ihrer ethnischen und religiösen Zugehörigkeit diskriminiert werden, ist eine verstärkte Identifikation mit ihrer Herkunft und Religion. Viele Moslems werden so in religiöse Nischen getrieben, die ihnen Schutz vor einer gesellschaftlichen Stimmung versprechen, die Moslems und allgemein Ausländern gegenüber zunehmend misstrauisch und feindlich wird.
Der Staat ist hochgradig verantwortlich für die rassistische Spaltung der Gesellschaft.
Zum Schutz des Staates und angeblich zur Verteidigung der Rechte von Frauen soll nun Musliminnen verboten werden, im öffentlichen Raum Kopftücher zu tragen. Das Verbot richtet sich aber gegen alle Moslems, die Halt in der Religion suchen.
Sozialisten verteidigen das Recht von muslimischen Frauen, hier ein Kopftuch zu tragen, denn weder sie noch ihre Religion sind das eigentliche Problem, sondern der repressive Staat, der den gesellschaftlichen Rassismus toleriert und unterstützt. Wer muslimischen Frauen das Tragen eines Kopftuchs verwehren will und sich nicht mit ihnen solidarisiert, treibt sie damit erst recht in die Arme von Organisationen, die die kulturelle und religiöse Trennung der Menschen betonen.
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