„Es geht um Gleichbehandlung“

Politiker und Medien behaupten, Deutschland würde schleichend „islamisiert“. Einwanderungsexperte Werner Schiffauer hält dagegen.


Literaturtipp
Im Jahre 2003 wurden in Frankreich zwei junge Frauen eines Gymnasiums in Paris verwiesen, weil sie ein Kopftuch trugen. Der französische Aktivist Anto-ine Boulange mischt sich in seinem Aufsatz „Das Kopftuch, Rassismus und der Staat“ in die französische Debatte ein, und verteidigt das Recht junger Frauen, zu tragen, was sie wollen. Den Aufsatz könnt ihr unter info@linksruck.de bestellen.

Eine Frankfurter Familienrichterin hat die sofortige Scheidung einer misshandelten Muslima mit Verweis auf das „Züchtigungsrecht im Koran“ abgelehnt. Was hälst du von dem Urteil?

Das Urteil ist natürlich eine Katastrophe. Darüber gibt es einen breiten Konsens sowohl unter Muslimen als auch in der Mehrheitsgesellschaft. Als das Urteil verkündet wurde, war ich zu Gast beim Zentrum für islamische Frauenforschung, einer Einrichtung, die eher dem konservativen Islam zugerechnet wird. Auch dort war die Empörung einhellig. Die dort engagieren Frauen sehen ihre Arbeit entwertet. Das Zentrum führt momentan eine Kampagne gegen Gewalt in der Ehe durch.

Der Spiegel nimmt das Urteil als Anlass, über eine „schleichende Islamisierung“ zu reden, und stellt es in eine Reihe mit der Befreiung von Muslima vom Schwimmuntericht oder der Genehmigung von frühmorgendlichen Gebetsrufen von Moscheeminaretten aus.

Hier werden Urteile in einen Topf geworfen, die nicht zusammengehören. Im Frankfurter Urteil ging es um eine Misshandlung. Bei den anderen angeführten Urteilen ist das Thema die Religionsfreiheit. Das Grundgesetz schützt die Religionsfreiheit und die Gleichbehandlung der Religionen. Das heißt, wenn christliche Kirchen morgens läuten dürfen, darf auch der Muezzin rufen. Und wenn sich Anhänger christlicher Sekten, wie zum Beispiel der Zeugen Jehovas, vom Schwimmen befreien lassen können, dann muss das auch für Muslime gelten. Das hat mit schleichender Islamisierung nichts zu tun, sondern mit den von der Verfassung gebotenen Schritten zur Gleichbehandlung von Religionen.

Der Spiegel verweist auf einen Fall, wo ein Leverkusener Amtsgericht einen Libanesen nach einer schweren Misshandlung seiner Tochter mit der Begründung nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt hat, seine Tat beruhe auf seinen muslimischen Wertvorstellungen.

In jedem Verfahren, ob der Angeklagte Muslim ist oder nicht, bringen die Anwälte des Beklagten Argumente vor, die den Beklagten entlasten sollen – auch falsche Argumente. Misshandlungen aus „muslimischen Wertvorstellungen“ abzuleiten ist natürlich falsch, weil schon die Vorstellung, es gäbe „den“ festgefügten, im Koran festgeschriebenen Islam falsch ist. Ebenso gut könnte man vor Gericht aufgrund des Bilbelsatzes „Die Frau sei dem Mann Untertan“ die Schlechterstellung der Frau aus dem christlichen Glauben herauslesen. Es gibt sicherlich Fehlurteile mit falschen Begründungen, doch aus meiner Erfahrung als Gutachter vor Gericht kann ich keinen Trend erkennen.

Stichwort Religionsfreiheit. Das Argument lautet ja gerade, das die islamistischen Gruppen die vom Staat gewährte Religionsfreiheit ausnutzen, um die Demokratie zu untergraben.

Da wird eine Einheitlichkeit der Islamistengruppen behauptet, die es nicht gibt. Tatsächlich gibt es einige Islamistengruppen, wie der verbotene Kalifatsstaat, die als Ziel eine islamistische Theokratie anstreben. Diese Gruppen bilden aber nur eine Minderheit. Die breite Hauptströmung, auch der konservativen Gruppen, kämpft um die Gleichbehandlung des Islam mit der christlichen Religion der Mehrheitsgesellschaft. Dazu haben sie laut Verfassung jedes Recht. Sollte diese Gleichbehandlung tatsächlich einmal kommen, dann ist den radikaleren Gruppen das Kernargument genommen: Nämlich, dass ein Leben als Muslim in einer mehrheitlich nicht-muslimischen Gesellschaft nicht möglich sei. Durch Ausgrenzung und Islamisierungshysterie erreicht man das Gegenteil dessen, was vorgeblich das Ziel ist. Die radikalen Islamisten werden gestärkt, nicht geschwächt.

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