Rot-Grün setzt ein Anti-Terror-Gesetz gegen Arbeitslose ein und hat das Bankgeheimnis abgeschafft.
Zum 1. April hat Finanzminister Eichel das Bankgeheimnis abgeschafft. Arbeitsagenturen, Sozial- und Finanzämter sowie das BAföG-Amt erhalten Zugriff auf die Kontendaten aller Bürger. Das ist ungefähr so, als ob die Polizei jeden als Besitzer von Diebesgut verdächtigt und deshalb einen Zweitschlüssel zu allen Privatwohnung erhält.
Ursprünglich hatte die Regierung das Gesetz damit begründet, dass es gegen das organisierte Verbrechen und Terroristen gerichtet sei. Doch Steuerfahndung und Bundeskriminalamt können bereits seit drei Jahren Konten durchforsten, wenn sie eine schwere Straftat vermuten.
Das neue Gesetz dient einem anderen Zweck: Im Zuge von Hartz IV sollen die Konten von Arbeitslosen und deren Lebenspartnern und Verwandten ausspioniert werden. Das hat der Steuerrechtsexperte Professor Gunter Widmaier gegenüber dem Spiegel erklärt. Das Gesetz trifft nicht die Reichen, sondern vor allem die kleinen Leute, sagte er.
Auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, kritisierte: Es ist bedenklich, wenn eine Maßnahme, die zur Terrorbekämpfung eingeführt wurde, nun auf diese Weise ausgeweitet wird. Kein Staat in Westeuropa kann derart ungehemmt die Konten seiner Bürger ausspähen.
Hartz IV hat Millionen Menschen ärmer gemacht. Wegen der Reform müssen zusätzlich 500.000 Kinder in Armut leben, schätzt der Kinderschutzbund. Mit der Kontenschnüffelei werden die Arbeitsagenturen sicherstellen können, dass ein Erwerbsloser auch tatsächlich in der Armut landet und kein Vermögen verschweigt.
Für die Superreichen ist das Gesetz keine Gefahr. Denn der Fiskus stimmt der Steuerflucht von Reichen zu. Seit zum Beispiel der Rennfahrer Michael Schumacher seinen Steuersitz in die Schweiz verlagerte, zahlt er nur 2,5 Prozent Steuern. Das deutsche Finanzamt verzichtet auf die Besteuerung von Schumachers Einkommen obwohl er deutscher Staatsbürger bleibt.
Schumacher ist nicht der einzige Nutznießer dieser Regelung. Jeder Deutsche, der in der Schweiz ein Einkommen von mehreren Millionen Euro jährlich angibt, kann diese Sonderregelung nutzen. Von den 300 Reichsten mit Steuersitz in der Schweiz sind 100 Deutsche. Experten schätzen, dass etwa 500 Milliarden Euro Fluchtkapital aus Deutschland in der Schweiz liegen.