Die Argumente für den Verkauf der Berliner Sparkasse sind falsch, meint Sascha Kimpel.
Auf dem Landesparteitag im der Linkspartei.PDS in Berlin März war die Mehrheit der Delegierten sichtlich erregt, als die EU-Parlamentsabgeordnete Sarah Wagenknecht sprach. Wagenknecht argumentierte, dass die EU-Kommission den Verkauf der Sparkasse nicht anordnete, sondern der rot-rote Senat durch seinen vorgelegten Umstrukturierungsplan der Landesbank den Verkauf der Sparkasse politisch entschied. Der Wirtschaftssenator Harald Wolf stritt das ab. Die EU-Kommission habe den Verkauf angeordnet.
Doch selbst wenn der bisher nicht öffentlich bekannte Umstrukturierungsplan der Landesbank sowie die Details der Verhandlungen zwischen Bundesregierung und EU-Kommission über den Status des öffentlich-rechtlichen Sparkassensektors bekannt wären, bleibt die Frage strittig wie die Berliner Sparkasse als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge gesichert werden kann.
Lederer sagt, das Berliner Sparkassengesetz sei die gemeinnützige Gewinnverwendung im Gesetz nicht verankert worden, da private Anbieter dann per se davon abgehalten hätten werden können, mitzubieten. Denn der Kaufpreis der Sparkasse müsse ja wieder erwirtschaftet werden. Doch in welches Fahrwasser gerät eine Linke, die Profitinteressen vor Gemeinwohlverpflichtungen stellt? Der im Abgeordnetenhaus beschlossene Antrag von SPD und Linkspartei, will nun im nachhinein den Käufer dazu bringen, sparkassentypische Bankdienstleistungen anzubieten. Dies soll unter anderem durch die Verpflichtung zur Sicherung des Unternehmenssitzes der Landesbank Berlin in der Stadt Berlin stattfinden. Der künftige Besitzer dürfte also auch national und international tätig werden. Weiterhin möchte man dem Investor ein Girokonto für alle sowie eine Verpflichtung zur langfristigen Erhaltung der Arbeitsplätze abringen. Was sich gut anhört, hat jedoch einen entscheidenden Hacken: Diese Forderungen sind Verhandlungsmasse mit dem Investor, dass investorenfreundliche Sparkassengesetz bliebe unangetastet. Ein Kunde, dem ein Girokonto verwehrt wurde, kann auch in Zukunft sein Recht auf ein Girokonto nicht einklagen, da der Beleihungsvertrag bestenfalls eine Vertragsstrafe für die Nichtgewährung des Girokontos regeln wird. Völlig absurd wird es, wenn in der Hauptstadt der Transparenz (Lederer) der Beleihungsvertrag dem Abgeordnetenhaus nicht zur Abstimmung vorgelegt wird. Einen entsprechenden Antrag der Grünen lehnten die Regierungsfraktionen ab.
Doch wie glaubwürdig ist eine Linke, die in erster Linie die Interessen der Investoren schützt? Insofern ist es falsch wenn Lederer behauptet die Linkspartei würde unter extrem komplizierten Bedingungen das Maximum für die Menschen rausholen. Denn woran es der Linkspartei bei der Sparkassenfrage von Anfang an mangelte war die Konfliktfähigkeit. Es wurde erst gar nicht versucht, ein Sparkassengesetz zu formulieren, dass möglicherweise der EU-Kommission nicht gefällt. Statt eine breite Aufklärungskampagne in der Stadt zu starten die darüber aufklärt, welche Folgen ein Verkauf der Sparkasse an einen privaten Investor hat darf das Parlament nicht einmal über den Vertrag abstimmen, der den Verkauf eines Symbols der öffentlich-rechtlichen Daseinsvorsorge regelt. Der Vorwurf, den Lederer seinen Kritikern macht, fällt damit auf die Berliner Linkspartei-Führung selbst zurück: Sie räumt das Feld der Auseinandersetzung, bevor diese überhaupt entschieden ist. Das geplante Volksbegehren zur Änderung des Sparkassengesetzes wird hoffentlich genügend Ausstrahlungskraft gewinnen, so dass konfliktfähige linke Politik an Anziehungskraft gewinnt.