marxismus konkret: Wie unabhängig ist der Rechtsstaat?

Als im November der mögliche Mord eines Sechsjährigen in Sebnitz durch eine Bande von Nazis die Öffentlichkeit erschütterte, sollte die Staatsanwaltschaft den Fall Joseph Abdullah lückenlos aufklären. Die Ermittlungen ergaben nichts. Nun sind sich die Medien sicher: Alles nur Hysterie.

Diese Behauptung basiert auf der Annahme, die Justiz sei in Deutschland unabhängig. Doch die Geschichte zeigt, dass nicht nur in der DDR das Recht ein Instrument zur Unterdrückung von Dissidenten war. Auch im Westen war die Justiz stets ein Mittel zur Bekämpfung des politischen Gegners.



Kriminalisierung


Zur Zeit des Kalten Krieges wurde allein die Bereitschaft, mit Kommunisten an einem Tisch zu sitzen, zu einer Straftat. Insbesondere die Friedensbewegung der 50er Jahre wurde systematisch kriminalisiert. Einer der größten Prozesse war der gegen das internationale Friedenskomitee, für das sogar der spätere Bundespräsident Heinemann eintrat. Der Widerstand gegen die Wiederaufrüstung der Bundeswehr und die Behauptung, die Bundesregierung sei nicht an der friedlichen Koexistenz interessiert, führte zur Anklage als einer kommunistischen Tarnorganisation. Im Prozess verweigerte das Gericht den Angeklagten die Vorlage von Beweismitteln, mit der sie ihre Kritik an der Regierung verteidigen wollte. 1960 wurden die Angeklagten der Rädelsführerschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung schuldig gesprochen.


Auch unter dem Druck der Revolte von 1968 funktionierten die Gerichte weiter im Sinne der Herrschenden. Hermann Sittner wurde wegen „Beleidigung“ verurteilt, weil er den Bundeskanzler Kiesinger der Beihilfe zum Völkermord in Vietnam bezichtigte. Hingegen lautete das Urteil im Falle des Polizisten Kurras, der am 2. Juni 1967 nach Protesten gegen den Schahbesuch den Studenten Benno Ohnesorg erschoss: Freispruch!


Die Justiz ist, wie der Staat als ganzes, nicht unparteilich. Der Staat besteht aus verschiedenen hierarchischen Apparaten, die in ungebrochener Kontinuität vom Kaiserreich bis heute geleitet werden. Rosa Luxemburg sagte: „Was sich uns als bürgerliche Gesetzmäßigkeit präsentiert, ist nichts anderes als die von vornherein zur verpflichtenden Norm erhobene Gewalt der herrschenden Klasse.“ Die Richter selbst sind Teil dieser Klasse. Sie werden nicht von uns gewählt, sondern von denen ausgesucht und ernannt, die bereits über die Macht in Staat und Gesellschaft verfügen. Ein kleiner Jurist kann nur dann auf Beförderung rechnen, wenn „die da oben“ Gefallen an seiner bisherigen Rechtsauffassung gefunden haben.


Daran ändert auch die Gewaltenteilung nichts. Regierung, Justiz und Polizei kontrollieren sich nicht gegenseitig, sondern sie kontrollieren gemeinsam das Volk. Gewaltenteilung heißt, dass sich die verschiedenen Flügel der staatlichen Gewalt die Bälle so lange zuspielen, bis das gemeinsame Interesse zu einem rechtlichen „Sachzwang“ geworden ist. Beispielhaft steht dafür die regelmäßige Durchsetzung geplanter Naziaufmärsche. Die Polizei stellt einen Verbotsantrag, allerdings von vornherein mit rechtlich schwachen Argumenten, die dann der Richter zurückweisen muss. Auf diese Weise legalisiert, kann nun die Polizei per richterliche Verfügung einen Naziaufmarsch von 150 gegen den Willen von 25.000 Gegendemonstranten durchprügeln, wie im Dezember in Köln.


Diese Interessengemeinschaft von Politik, Polizei und Justiz funktionierte auch, als im Januar 1996 bei einem Brandanschlag in Lübeck zehn Flüchtlinge starben. Vier bekannte Nazis aus Grevesmühlen wurden mit Brandspuren in der Nähe des Tatortes aufgespürt. Einer von ihnen bekannte sich im Spiegel öffentlich zur Tat. Doch die Ermittlungsbehörden verhafteten eines der Opfer, den Flüchtling Safwan Eid, und machten ihm den Prozess. Die Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein, Simonis, griff das erwünschte Ergebnis auf und zeigte sich „froh und erleichtert“, dass es sich bei den Tätern nicht um deutsche Nazis handelte. Das Ziel wurde erreicht: Die Empörung um den Brandanschlag führte nicht zu einer großen antifaschistischen Mobilisierung.



Massenstreiks


Bewegungen landen deshalb in einer Sackgasse, wenn sie durch ihre Führung auf das juristische Gleis gebracht werden. Als 1958 die sozialdemokratische Führung die Bewegung gegen atomare Aufrüstung auf eine Volksbefragung hin. Als das BVG diese als verfassungswidrig erklärt, stand die Bewegung plötzlich entwaffnet da. Auch die Hoffnung auf ein NPD-Verbot wird sich als trügerisch erweisen.


Hätte sich Arbeiterbewegung immer nur auf legale Mittel verlassen, dann gäbe es heute kein Streikrecht, keine Versammlungsfreiheit, keine Meinungsfreiheit. Als Kohl 1996 die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall angriff, verhinderten illegale Massenstreiks in der Automobilindustrie und in anderen Branchen seine Einführung. Das Lohnfortzahlungsgesetz wurde schließlich zurückgenommen. Gesetzgebung und Rechtssprechung vollzogen nur, was feindliche gesellschaftliche Kräfte zuvor in Gewaltakten erstritten haben. Der Tagesspiegel kommentierte treffend: „Stell“ die vor, die Regierung macht ein Gesetz und keiner wendet es an.“

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