Drei Tage später: tot

Kranken wurde im Abschiebegefängnis Grünau mehrfach ärztliche Hilfe verweigert.

Es ist schwül in Berlin, am 28. Mai: 35 Grad im Schatten. Der 27-jährige Algerier Abdelhamid B. sitzt im Abschiebegefängnis Grünau und leidet unter starken Brustschmerzen. Er bittet um ärztliche Hilfe.

Die Polizisten wollen das selbst erledigen. Einige haben eine Ausbildung zum Sanitäter. Sie erklären Herrn B., er müsse bei der Hitze mehr trinken.

Über vier Stunden holen die Polizisten keinen Arzt. Erst nachdem die anderen Häftlinge drohen, „Probleme“ zu machen, bringen die Polizisten B. ins Krankenhaus.

Dort wird ein Herzinfarkt festgestellt. B. hat nach laut den Ärzten nur knapp überlebt. Der Berliner Flüchtlingsrat hat in den letzten Jahren ähnliche Fälle dokumentiert.

2. Dezember 2001, Sonntagabend, ebenfalls im Gefängnis Grünau: Der 27-jährige Kosovo-Albaner Zenum R. verlangt wegen Schmerzen, Erbrechen, Atemnot, schwachem Kreislauf und Todesangst dringend ärztliche Hilfe.

Polizeisanitäter stellen einen „verdorbenen Magen“ fest und geben Herrn R. falsche Medikamente. Sie informieren weder die Polizeiärztin noch den Notarzt.

Erst am nächsten Tag untersucht die Polizeiärztin den Gefangenen. Doch er wird wieder in seine Zelle gebracht.
Erst nach weiteren 12 Stunden, nachdem Herr R. wegen ständiger Todesangst aus seiner Zelle per Handy den Notruf der Polizei um Hilfe ruft, droht, seine Zelle anzuzünden und der Anstaltspfarrer heftig protestiert, wird der Schwerkranke von der Polizei – mit auf dem Rücken gefesselten Händen – in die Notaufnahme gebracht. Dort wird ein akuter Herzinfarkt festgestellt.

25. Oktober 2002: Die 31-jährige Annie B. aus Ghana ist, obwohl im 6. Monat schwanger, seit drei Wochen in Grünau gefangen. Sie klagt seit einer Woche über starke Schmerzen im rechten Unterbauch.

Als Frau B. schließlich doch in eine Klinik gebracht wird, muss sie am gleichen Abend operiert werden: Sie leidet unter einer akuten, lebensbedrohlichen Blinddarmentzündung.

16. Mai 2003: Der 48-jährige Ebou K. wird nach fünf Wochen Haft in Grünau nach Gambia abgeschoben. Vor dem Abflug verabschiedet sich seine Lebensgefährtin von ihm.

Sie sieht einen Menschen, der kaum gehen kann und nicht vollständig orientiert ist. Die Medikamente, die Herr K. in der Haft nahm, wurden ihm nicht mitgegeben. Drei Tage später stirbt Herr K. in Gambia.

Seit fast zwei Monaten protestieren Insassen des Abschiebegefängnisses mit einem Hungerstreik gegen die Haftbedingungen und Polizeischikanen. Innensenator Körting und die Ausländerbehörde unternehmen nichts dagegen.

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